I. Gesellschafter der Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin), einer KG, sind der Beigeladene A als Kommanditist und dessen Sohn B als Komplementär. Die Klägerin war mit Wirkung ab 1. Januar 1974 durch Einbringung des bisherigen Einzelunternehmens des A und einer Tantiemeforderung des B gegründet worden. Die Kapitaleinlage des A war auf 300.000 DM, die des B auf bis zu 300.000 DM festgesetzt worden. Im Gesellschaftsvertrag war vorgesehen, daß übersteigende Einlagen dem Gesellschafter als Darlehen geschuldet wurden.
Testen Sie "Veräußerung - Übertragung - Aufgabe von Gewerbebetrieb und Freiberuflerpraxis" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|