I. Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) war Kanallotse. Er versah seinen Lotsendienst auf dem Seelotsrevier Nord-Ostsee- Kanal I. Aus dieser Tätigkeit erzielte er im Streitjahr 1977 Einnahmen in Höhe von ..... Für einen Teilbetrag hiervon in Höhe von 4.872 DM begehrte er Steuerfreiheit nach § 3b des Einkommensteuergesetzes (EStG). Bei der Festsetzung der Einkommensteuer lehnte der Beklagte und Revisionsbeklagte (das Finanzamt -FA-) diesen Antrag ab. Einspruch und Klage hatten keinen Erfolg.
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