I. Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin), eine OHG, unterhielt einen Holzhandel. Sie wurde 1970 gegründet; zu ihren beiden Gesellschaftern gehörte der Beigeladene. Im Jahre 1974 erwarb sie ein Grundstück, auf dem sie eine Lagerhalle für Betriebszwecke errichtete. In der Folgezeit stellte sie ihr Unternehmen auf das Streckengeschäft um, für das sie die Halle nicht mehr benötigte. Im Jahre 1977 vermietete sie sie an einen Dritten. Als Gesellschaftszweck waren im Gesellschaftsvertrag nunmehr der Holzhandel und die Vermietung von Immobilien bezeichnet.
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