EStG (1986) § 15 Abs. 2 S. 1, Abs. 3 Nr. 1 ; GewStG § 2 Abs. 1 S. 2;
Fundstellen:
BFHE 148, 65
BStBl II 1987, 120
GmbHR 1987, 288
Vorinstanzen:
FG Köln,
BFH - Urteil vom 23.10.1986 (IV R 214/84) - DRsp Nr. 1996/12333
BFH, Urteil vom 23.10.1986 - Aktenzeichen IV R 214/84
DRsp Nr. 1996/12333
»1. Bei einer Erbengemeinschaft beschränkt sich die gewerbliche Betätigung der Miterben auf den zum Nachlaß gehörenden Betrieb.2. Dabei kann es sich auch um ein schon in der Hand des Erblassers begründetes Besitzunternehmen im Rahmen einer Betriebsaufspaltung handeln.3. Zum Betriebsvermögen des Besitzunternehmens kann auch der Fremdvermietung gewidmeter Grundbesitz gehören.«
Normenkette:
EStG (1986) § 15 Abs. 2 S. 1, Abs. 3 Nr. 1 ; GewStG § 2 Abs. 1 S. 2;
Gründe:
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