UStG (1973) § 1 Abs. 1 Nr. 2 lit. a, § 9 Nr. 9 lit. a, §§ 9, 10 Abs. 4, § 15 Abs. 2 Nr. 2, § 15a Abs.;
Fundstellen:
BFHE 150, 201
BStBl II 1987, 655
Vorinstanzen:
FG Münster,
BFH - Urteil vom 25.06.1987 (V R 92/78) - DRsp Nr. 1996/12619
BFH, Urteil vom 25.06.1987 - Aktenzeichen V R 92/78
DRsp Nr. 1996/12619
»Steuerbarer Eigenverbrauch liegt auch vor, wenn ein Unternehmer ein bebautes Grundstück, das die wesentliche Grundlage seiner unternehmerischen Tätigkeit darstellt, unentgeltlich auf seine Ehefrau überträgt (Geschäftsveräußerung). Die Grundsätze des BFH-Urteils vom 9.2.1956 V 267/5S U (BFHE 62, 270, BStBl III 1956, 99), das zu § 85 UStDB 1951 ergangen ist, können für die Auslegung des UStG (1967/1973) nicht herangezogen werden.«
Normenkette:
UStG (1973) § 1 Abs. 1 Nr. 2 lit. a, § 9 Nr. 9 lit. a, §§ 9, 10 Abs. 4, § 15 Abs. 2 Nr. 2, § 15a Abs.;
Gründe:
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