I. Die Kläger und Revisionsbeklagten (Kläger) waren in den Streitjahren (1977 bis 1979) Gesellschafter und Geschäftsführer der A-GmbH (GmbH). Die GmbH stellte runderneuerte Reifen nach dem sog. Bandag-Verfahren her. Außerdem bezog sie Reifen von anderen Herstellern. Die selbst hergestellten und die gekauften Reifen verkaufte sie mit und ohne Montageleistungen.
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