BAG - Urteil vom 23.09.2009
4 AZR 331/08
Normen:
BGB § 133; BGB § 157; BGB § 613a Abs. 1; GG Art. 9 Abs. 3; Richtlinie 2001/23/EG Art. 3;
Fundstellen:
AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 71
ArbRB 2010, 136
AuR 2010, 223
BAGE 132, 169
DB 2010, 2112
EBE/BAG 2010, 58
EWiR § 613a BGB 7/2010, 483
MDR 2010, 703
NJW 2010, 1831
NZA 2010, 513
ZIP 2010, 748
Vorinstanzen:
LAG Chemnitz, vom 27.03.2008 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Sa 382/07
ArbG Bautzen, vom 25.04.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Ca 4032/07

Bindungswirkung einer dynamischen Bezugnahme auf Tarifvertrag bei Betriebsübergang auf nicht tarifgebundenen Erwerber

BAG, Urteil vom 23.09.2009 - Aktenzeichen 4 AZR 331/08

DRsp Nr. 2010/5360

Bindungswirkung einer dynamischen Bezugnahme auf Tarifvertrag bei Betriebsübergang auf nicht tarifgebundenen Erwerber

Die Bindung des nicht tarifgebundenen Erwerbers eines Betriebes an die vom Arbeitnehmer mit dem Veräußerer arbeitsvertraglich vereinbarte Dynamik einer Verweisungsklausel auf einen Tarifvertrag verletzt nicht seine negative Koalitionsfreiheit und begegnet weder verfassungs- noch gemeinschaftsrechtlichen Bedenken.

1. Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 27. Februar 2008 - 2 Sa 382/07 - wird zurückgewiesen.

2. Die Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen.

Von Rechts wegen!

Normenkette:

BGB § 133; BGB § 157; BGB § 613a Abs. 1; GG Art. 9 Abs. 3; Richtlinie 2001/23/EG Art. 3;

Tatbestand:

Die Parteien streiten über Zahlungsansprüche des Klägers, die sich aufgrund einer arbeitsvertraglichen Verweisungsklausel aus einer tariflichen Entgelterhöhung nach einem Betriebsübergang ergeben.

Der Kläger war seit dem 1. Oktober 2003 bei der tarifgebundenen M GmbH, B, als Fernmeldemonteur beschäftigt. Der diesem Arbeitsverhältnis zugrunde liegende Arbeitsvertrag lautet auszugsweise:

"Sie werden als 'Fernmeldemonteur' für die Abteilung 'Field Operations Germany East ... am Standort R tätig sein.

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