Bindungswirkung einer Feststellung als Betriebsgrundstück im Rahmen der Bedarfswertfeststellung nach § 138 Abs. 5 Satz 2 Nr. 1 BewG für die Erbschaftsteuerfestsetzung
FG Schleswig-Holstein, Urteil vom 03.03.2011 - Aktenzeichen 3 K 142/09
DRsp Nr. 2011/11288
Bindungswirkung einer Feststellung als Betriebsgrundstück im Rahmen der Bedarfswertfeststellung nach § 138 Abs. 5 Satz 2 Nr. 1BewG für die Erbschaftsteuerfestsetzung
Die vom Lagefinanzamt gemäß § 138 Abs. 5BewG a.F. getroffene Feststellung, dass ein Grundstück zum Betriebsvermögen eines Gewerbebetriebes gehört, bindet das Erbschaftsteuerfinanzamt nicht.
Die Beteiligten streiten über eine Steuervergünstigung nach § 13a des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes (ErbStG).
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