BFH - Urteil vom 12.12.2000
VIII R 34/94
Normen:
BGB §§ 426 769 474 ; EStG § 17 ; GmbHG § 32a ;
Fundstellen:
BFH/NV 2001, 757

Bürgschaftsverluste eines Nichtgesellschafters als nachträgliche AK

BFH, Urteil vom 12.12.2000 - Aktenzeichen VIII R 34/94

DRsp Nr. 2001/4941

Bürgschaftsverluste eines Nichtgesellschafters als nachträgliche AK

1. Als nachträgliche AK i.S.d. § 17 EStG kommen auch Verluste aus Finanzierungsmaßnahmen des Gesellschafters, insbesondere auch Leistungen aus einer für Verbindlichkeiten der KapG eingegangenen Bürgschaft in Betracht, sofern die Übernahme der Bürgschaft durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst ist und die Rückgriffsforderung gegen die Gesellschaft wertlos ist. 2. Aufwendungen eines Dritten auf eine von ihm im eigenen Namen aber im wirtschaftlichen Interesse des Stpfl. eingegangene Verbindlichkeit sind dann bei der Einkünfteermittlung des Stpfl. abziehbar, wenn der Dritte die Verbindlichkeit im Innenverhältnis für Rechnung des Stpfl. eingegangen ist, d. h., wenn diesen die wirtschaftlichen Folgen des Rechtsgeschäfts treffen sollen. 3. Bei der Inanspruchnahme eines Dritten aus einer im Interesse des Stpfl. eingegangenen Bürgschaft sind nachträgliche AK zu bejahen, wenn der Dritte gegen den Stpfl. einen Rechtsanspruch auf Ersatz seiner Aufwendungen hat.

Normenkette:

BGB §§ 426 769 474 ; EStG § 17 ; GmbHG § 32a ;

Gründe: