BFH - Urteil vom 10.06.2008
VIII R 79/05
Normen:
AO § 176 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 ; EStG (1997) § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 § 16 Abs. 1 Nr. 2 § 18 Abs. 3 § 34 Abs. 2 Nr. 1 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2008, 1735
BFHE 222, 320
BStBl II 2008, 863
DB 2008, 2057
GmbHR 2008, 1163
Vorinstanzen:
FG Düsseldorf, vom 28.06.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 17 K 794/03

Büroetage als wesentliche Betriebsgrundlage einer Steuerberater-Sozietät; Kein Vertrauensschutz mangels geänderter höchstrichterlicher Rechtsprechung zur Notwendigkeit einer quotalen Mitveräußerung von zum notwendigen Sonderbetriebsvermögen gehörender reiner Bürogebäude als wesentliche Betriebsgrundlage von Dienstleistungsunternehmen; Definition einer Änderung der Rechtsprechung

BFH, Urteil vom 10.06.2008 - Aktenzeichen VIII R 79/05

DRsp Nr. 2008/17301

Büroetage als wesentliche Betriebsgrundlage einer Steuerberater-Sozietät; Kein Vertrauensschutz mangels geänderter höchstrichterlicher Rechtsprechung zur Notwendigkeit einer quotalen Mitveräußerung von zum notwendigen Sonderbetriebsvermögen gehörender reiner Bürogebäude als wesentliche Betriebsgrundlage von Dienstleistungsunternehmen; Definition einer "Änderung der Rechtsprechung"

»1. In den Veranlagungszeiträumen 1996 und 1997 war eine tarifbegünstigte Veräußerung auch von Bruchteilen eines Mitunternehmeranteils generell noch steuerrechtlich möglich, sofern gleichzeitig die zum notwendigen Sonderbetriebsvermögen gehörenden wesentlichen Betriebsgrundlagen anteilig mitveräußert wurden. 2. Soweit der BFH im Urteil vom 12. April 2000 XI R 35/99 (BFHE 192, 419, BStBl II 2001, 26) erstmals ausdrücklich die Notwendigkeit einer quotalen Veräußerung auch des Sonderbetriebsvermögens für eine Tarifbegünstigung ausgesprochen hat, lag darin keine einen Vertrauensschutz begründende Änderung der höchstrichterlichen Rechtsprechung. 3. Ebenso wenig bestand eine bereits eindeutige, einen Vertrauensschutz eröffnende höchstrichterliche Rechtsprechung hinsichtlich der Qualifizierung reiner Büro- und Verwaltungsgebäude als wesentliche Betriebsgrundlage von Dienstleistungsunternehmen.«

Normenkette:

AO § 176 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 ;