Die Familiengesellschaft als Gestaltungsmittel bei der Unternehmensnachfolge

Umwandlung 6/12 Die Familiengesellschaft als Gestaltungsmittel bei der Unternehmensnachfolge 

Die Familiengesellschaft als Gestaltungsmittel bei der Unternehmensnachfolge

Autor: Schildhorn

Definition und Zweck einer Familiengesellschaft

Die Familiengesellschaft ist eine häufig anzutreffende Erscheinungsform in der Gestaltungsberatung. Die Bündelung von Privatvermögen und/oder Betriebsvermögen in einer Familiengesellschaft (auch Familienpool oder Familienvermögensgesellschaft genannt) ist ein effizientes und flexibles Instrument, um das Familienvermögen dauerhaft für die Familie zu erhalten.

Mit der Gründung einer Familiengesellschaft kann man zudem eine Reduzierung der Steuerlast erreichen. Gleichzeitig stellt sie auch ein Mittel für die vorweggenommene Erbfolge dar.

Definition

Unter einer Familiengesellschaft ist die gesellschaftsrechtliche Zusammenfassung des Vermögens einer Familie unter Beteiligung aller oder mehrerer Familienmitglieder zu verstehen. Dabei werden Vermögenswerte vom Vermögensinhaber (Schenker) zunächst in eine Gesellschaft eingebracht. Anschließend werden Gesellschaftsanteile durch Schenkung oder durch Erbschaft auf andere Familienangehörige übertragen. Die Familiengesellschaft ist in verschiedenen Rechtsformen denkbar, sie wird vor allem als GbR, KG, GmbH & Co. KG und GmbH geführt.

Zweck