Umwandlung 6/12 Die Familiengesellschaft als Gestaltungsmittel bei der Unternehmensnachfolge |
Steuerliche Vorteile einer Familiengesellschaft |
Autor: Schildhorn |
Die Gründung einer Familiengesellschaft bietet sich zum einen aus steuerrechtlichen Motiven an. Durch die Familiengesellschaft werden Erträge und Wertzuwächse auf mehrere Personen, insbesondere aus der Kinder- und Enkelgeneration, verteilt und verlagert. Aber auch außersteuerliche Gründe können eine Rolle spielen.
Werden Angehörige an einer Familiengesellschaft beteiligt, dann erreicht man damit, dass der Gewinn auf mehrere Personen aufgeteilt wird.
Das hat zur Konsequenz, dass der Grundfreibetrag nach § 32a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 EStG i.H.v. derzeit 9.744 € (Stand: 2021) mehrfach in Anspruch genommen werden kann.
BeispielM ist als Komplementär und seine Ehefrau F als Kommanditistin an einer gewerblich tätigen KG jeweils zu 50 % beteiligt. Die KG erzielt für das Kalenderjahr 2014 einen Gewinn von 100.000 €. |
M und F haben nach § 15 Abs. l Satz 1 Nr. 2 EStG jeweils die Hälfte des Gewinnanteils von 50.000 € zu versteuern. Aufgrund der ihnen jeweils zustehenden Grundfreibeträge bleiben davon insgesamt 19.488 € steuerfrei.
AbwandlungBeispiel wie oben, aber die Eheleute beteiligen ihre vier Kinder als Kommanditisten an der KG. Diese haben keine anderen Einkünfte. |
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