FG Hamburg - Gerichtsbescheid vom 03.08.2001
II 447/00
Normen:
EStG § 17 Abs.1 ; EStG § 17 Abs. 2 ;
Fundstellen:
EFG 2001, 1548
GmbHR 2001, 1185
GmbHR 2002, 1185
KTS 2002, 304

Eigenkapitalersetzende Darlehen als nachträgliche

FG Hamburg, Gerichtsbescheid vom 03.08.2001 - Aktenzeichen II 447/00

DRsp Nr. 2001/16296

Eigenkapitalersetzende Darlehen als nachträgliche

Gewährt ein Gesellschafter seiner Kapitalgesellschaft in der Krise eigenkapitalersetzende Darlehen, führen die Darlehensbeträge in voller Höhe zu nachträglichen Anschaffungskosten, auch wenn der Gesellschafter die zur Refinanzierung aufgenommenen Darlehen nicht zurückzahlen kann.

Normenkette:

EStG § 17 Abs.1 ; EStG § 17 Abs. 2 ;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten über die Höhe eines Veräußerungsverlustes nach § 17 EStG.

Der Kläger war seit Gründung der P... GmbH (künftig: GmbH) am 24.05.1991 deren alleiniger Gesellschafter und einziger Geschäftsführer. Die GmbH hatte für das Rumpfwirtschaftsjahr 01.01.1996 bis 30.04.1996 folgende Bilanz aufgestellt:

...

Im Frühsommer 1996 zeichneten sich Liquiditätsschwierigkeiten der GmbH ab. Der Kläger führte daraufhin Gespräche mit deren Hausbank, der A-Bank, mit dem Ziel einer Erhöhung des Kreditrahmens. Die A-Bank erklärte sich schließlich bereit, der GmbH ein weiteres Darlehen in Höhe von 150.000 DM bis zum 31.12.1996 zu gewähren. In dem entsprechenden Darlehensvertrag mit der GmbH heißt es: