BFH - Urteil vom 18.10.2011
IX R 15/11
Normen:
AO § 39 Abs. 2 Nr. 2; EStG § 9 Abs. 1 S. 1, 2; BGB § 488 Abs. 1 S. 2;
Vorinstanzen:
FG Münster, vom 01.10.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 11 K 3216/06 1589

Einbringen eines Grundstücks gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten in eine vermögensverwaltende Personengesellschaft mit Vermietungseinkünften als Anschaffungsvorgänge

BFH, Urteil vom 18.10.2011 - Aktenzeichen IX R 15/11

DRsp Nr. 2011/21019

Einbringen eines Grundstücks gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten in eine vermögensverwaltende Personengesellschaft mit Vermietungseinkünften als Anschaffungsvorgänge

1. Wird ein Grundstück gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten in eine vermögensverwaltende Personengesellschaft mit Vermietungseinkünften eingebracht, so liegen Anschaffungsvorgänge insoweit vor, als sich die nach § 39 Abs. 2 Nr. 2 AO zuzurechnenden Anteile der Gesellschafter an dem Grundstück gegenüber den bisherigen Beteiligungsquoten erhöht haben.2. Zu Anschaffungskosten führt auch die Übernahme einer Verbindlichkeit, die die Personengesellschaft als Gegenleistung von dem einbringenden Gesellschafter übernimmt, und zwar auch dann, wenn die Verbindlichkeit ursprünglich aufgenommen wurde, um ein privat genutztes Gebäude damit zu finanzieren.

Normenkette:

AO § 39 Abs. 2 Nr. 2; EStG § 9 Abs. 1 S. 1, 2; BGB § 488 Abs. 1 S. 2;

Gründe

I.