BayObLG - Beschluß vom 25.10.1995
2Z BR 114/95
Normen:
BGB § 2211 ; GBO § 52 ;
Fundstellen:
BayObLGZ 1995, 362
DNotZ 1996, 99
ErbPrax 1996, 231
FGPrax 1996, 32
FamRZ 1996, 381
NJW-RR 1996, 1167
ZEV 1996, 150

Eintragung eines Testamentsvollstreckervermerks in das Grundbuch

BayObLG, Beschluß vom 25.10.1995 - Aktenzeichen 2Z BR 114/95

DRsp Nr. 1996/29080

Eintragung eines Testamentsvollstreckervermerks in das Grundbuch

»Die Eintragung eines Testamentsvollstreckervermerks in das Grundbuch ohne gleichzeitige Eintragung der Erben ist nicht zulässig.«

Normenkette:

BGB § 2211 ; GBO § 52 ;

Sachverhalt:

Der Beteiligte ist der Testamentsvollstrecker über den Nachlaß der im Grundbuch eingetragenen Eigentümerin von Grundstücken. Er hat unter Vorlage eines Testamentsvollstreckerzeugnisses beantragt, einen Testamentsvollstreckervermerk in das Grundbuch einzutragen.

Durch (fehlerhafte) Zwischenverfügung hat die Grundbuchrechtspflegerin den Beteiligten aufgefordert, unter Nachweis der Erbfolge einen Grundbuchberichtigungsantrag zu stellen. Der Erinnerung gegen die Zwischenverfügung haben die Rechtspflegerin und der Grundbuchrichter nicht abgeholfen. Das Landgericht hat die Beschwerde zurückgewiesen. Hiergegen richtet sich die zulässige weitere Beschwerde des Beteiligten.

Gründe:

Eintragung des Testamentsvollstreckervermerks ohne gleichzeitige Eintragung der Erben ist nicht zulässig