Der Beteiligte ist der Testamentsvollstrecker über den Nachlaß der im Grundbuch eingetragenen Eigentümerin von Grundstücken. Er hat unter Vorlage eines Testamentsvollstreckerzeugnisses beantragt, einen Testamentsvollstreckervermerk in das Grundbuch einzutragen.
Durch (fehlerhafte) Zwischenverfügung hat die Grundbuchrechtspflegerin den Beteiligten aufgefordert, unter Nachweis der Erbfolge einen Grundbuchberichtigungsantrag zu stellen. Der Erinnerung gegen die Zwischenverfügung haben die Rechtspflegerin und der Grundbuchrichter nicht abgeholfen. Das Landgericht hat die Beschwerde zurückgewiesen. Hiergegen richtet sich die zulässige weitere Beschwerde des Beteiligten.
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