FG Düsseldorf - Urteil vom 27.11.2013
4 K 689/12 Erb
Normen:
ErbStG § 2 Abs. 1 Nr. 1; ErbStG § 10 Abs. 1 Satz 1; ErbStG § 16 Abs. 1 Nr. 1; ErbStG § 16 Abs. 2; EG Art. 56; EG Art. 58;

Erbschaftsteuerfreibetrag bei Erwerb eines inländischen Grundstücks durch beschränkt steuerpflichtigen Erben - Ungleichbehandlung mit gebietsansässigen Steuerpflichtigen

FG Düsseldorf, Urteil vom 27.11.2013 - Aktenzeichen 4 K 689/12 Erb

DRsp Nr. 2013/25470

Erbschaftsteuerfreibetrag bei Erwerb eines inländischen Grundstücks durch beschränkt steuerpflichtigen Erben – Ungleichbehandlung mit gebietsansässigen Steuerpflichtigen

Für den Erwerb eines inländischen Grundstücks im Erbwege durch einen in der Schweiz ansässigen Erben ist in gemeinschaftsrechtkonformer Anwendung des § 16 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG in gleicher Weise wie im Fall eines der unbeschränkten Steuerpflicht unterliegenden gebietsansässigen Erben der Steuerfreibetrag in Höhe von 500.000 Euro zu gewähren (vgl. EuGH-Urteil vom 17. Oktober 2013 Rs. C-181/12).

Tenor

Der Erbschaftsteuerbescheid vom 31. Oktober 2011 in der Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 23. Januar 2012 wird aufgehoben.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens. Die Zuziehung eines Bevollmächtigten für das Vorverfahren war notwendig.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs des Klägers abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

ErbStG § 2 Abs. 1 Nr. 1; ErbStG § 10 Abs. 1 Satz 1; ErbStG § 16 Abs. 1 Nr. 1; ErbStG § 16 Abs. 2; EG Art. 56; EG Art. 58;

Tatbestand