BFH - Urteil vom 15.03.2000
I R 40/99
Normen:
KStG § 8 Abs. 3 S. 2;
Fundstellen:
BB 2000, 1504
BFH/NV 2000, 1168
BFHE 191, 330
BStBl II 2000, 504
DB 2000, 1495
DStR 2000, 1222
DStZ 2000, 610
GmbHR 2000, 826
NJW-RR 2000, 1345
Vorinstanzen:
FG Brandenburg,

Erdienbarkeit einer Pensionszusage

BFH, Urteil vom 15.03.2000 - Aktenzeichen I R 40/99

DRsp Nr. 2000/5946

Erdienbarkeit einer Pensionszusage

»Dem Erfordernis der Erdienensdauer bei der Zusage einer Pension an den nicht beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH ist jedenfalls dann genügt, wenn im vorgesehenen Zeitpunkt des Eintritts in den Ruhestand der Beginn der Betriebszugehörigkeit mindestens 12 Jahre zurückliegt und die Zusage für mindestens 3 Jahre bestanden hat. In diese Mindestbetriebszugehörigkeit von 12 Jahren sind nicht nur Zeiträume im Betrieb der GmbH einzubeziehen, sondern auch solche, in denen der Gesellschafter-Geschäftsführer zuvor in einem Einzelunternehmen tätig war, das er in die GmbH eingebracht oder das er an diese veräußert hat.«

Normenkette:

KStG § 8 Abs. 3 S. 2;

Gründe:

I. Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) ist eine im April 1992 errichtete GmbH, deren Unternehmensgegenstand der Heizungsbau ist. Ihre Geschäftsanteile wurden jeweils zu einem Viertel von D und seinen drei Kindern gehalten. Zu Geschäftsführern wurde D und sein Sohn G bestellt. D erhielt dafür gemäß Vertrag vom 1. Mai 1992 13 Monatsgehälter von zunächst 3 600 DM, die später --am 1. Juli 1993-- auf 4 300 DM, --am 1. März 1994-- auf 9 000 DM und --am 30. Juni 1995-- auf 7 000 DM angepasst wurden.