BFH - Urteil vom 25.02.2009
IX R 26/08
Normen:
EStG § 17 Abs. 1;
Vorinstanzen:
FG Baden-Württemberg, vom 26.03.2008 - Vorinstanzaktenzeichen 2 K 172/05

Erfassung der nach einer Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln einem unentgeltlichen Erwerber von Altaktien zugeteilten neuen Aktien beim unentgeltlichem Erwerb von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft

BFH, Urteil vom 25.02.2009 - Aktenzeichen IX R 26/08

DRsp Nr. 2009/15389

Erfassung der nach einer Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln einem unentgeltlichen Erwerber von Altaktien zugeteilten neuen Aktien beim unentgeltlichem Erwerb von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft

Der unentgeltliche Erwerb von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft i.S. von § 17 Abs. 1 Satz 5 EStG 1999 umfasst auch die nach einer Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln dem unentgeltlichen Erwerber der Altaktien zugeteilten neuen Aktien.

Normenkette:

EStG § 17 Abs. 1;

Gründe:

I.

Der Sohn der Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) war an der X GmbH mit einem Stammkapital von 100 000 DM zu 90% beteiligt. Er schenkte im Jahr 1998 der Klägerin einen Geschäftsanteil von 5% (Nennbetrag 5 000 DM). Nach Einziehung des eigenen Anteils der X GmbH (Nennbetrag 10 000 DM) war die Klägerin am Stammkapital mit 5,5% beteiligt. Im Jahr 1999 erhielt sie nach Umwandlung der X GmbH in die Y AG zunächst 1 100 Stückaktien für ihre bis dahin gehaltenen Geschäftsanteile. Infolge der Erhöhung der Anzahl der Stückaktien hielt die Klägerin entsprechend ihrem Beteiligungsverhältnis zunächst 2 750 Aktien, nach einer Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln zusätzlich 41 800 Aktien, nach einer weiteren Kapitalerhöhung hielt sie insgesamt 356 400 Stückaktien.