BGH - Beschluß vom 26.05.1982
V ZB 8/81
Normen:
ZPO § 728 ;
Fundstellen:
BGHZ 84, 196
NJW 1982, 2499

Erforderlichkeit eines Erbscheins zur Bezeugung des Nacherbfalls

BGH, Beschluß vom 26.05.1982 - Aktenzeichen V ZB 8/81

DRsp Nr. 1996/14304

Erforderlichkeit eines Erbscheins zur Bezeugung des Nacherbfalls

Erforderlich ist ein dem Nacherben auf den Nacherbfall erteilter Erbschein; der Erbschein des Vorerben und dessen Sterbeurkunde bezeugen das Nacherbenrecht nicht.

Normenkette:

ZPO § 728 ;

Hinweise:

Beachte: Es sind in diesen Fällen auch die einzelnen Voraussetzungen des § 326 ZPO (Rechtskraft vor Eintritt der Nacherbschaft; Nachlaßverbindlichkeit als Streitgegenstand; Gegenstand unterliegt der Nacherbfolge, Verfügungsbefugnis des Vorerben) nachzuweisen, wenn sie nicht offenkundig sind.

Fundstellen
BGHZ 84, 196
NJW 1982, 2499