FG Köln - Urteil vom 28.11.2007
5 K 3381/06
Normen:
AO § 129 ;
Fundstellen:
EFG 2008, 271

Fehler bei Umsetzung eines Urteils als offenbare Unrichtigkeit

FG Köln, Urteil vom 28.11.2007 - Aktenzeichen 5 K 3381/06

DRsp Nr. 2008/4828

Fehler bei "Umsetzung eines Urteils" als offenbare Unrichtigkeit

Wird bei der "Umsetzung eines Urteils" für die Folgejahre übersehen, dass bestimmte Werbungskosten bereits in anderen Werbungskosten enthalten sind, kann es sich um eine nach § 129 AO berichtigungsfähige offenbare Unrichtigkeit handeln.

Normenkette:

AO § 129 ;

Tatbestand:

Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob die Voraussetzungen der §§ 129, 174 Abgabenordnung (AO) vorliegen.

Die Kläger werden als Ehegatten zusammen zur Einkommensteuer veranlagt.