Die Klägerin war seit 1989 zu 38 v.H. am Stammkapital (50.000 DM) der durch Gesellschaftsvertrag vom 28. August 1985 gegründeten "... Modevertriebs GmbH" - nachfolgend: GmbH - beteiligt, die am 25. März 1993 von Amts wegen im Handelsregister gelöscht wurde. Die Klägerin gewährte der GmbH am 8. November 1989 ein von der Kreissparkasse ... finanziertes Darlehen in Höhe von 114.000 DM zum Erwerb von Geschäftsanteilen an der neu gegründeten "XYZ ..." mit Sitz in Istanbul (Türkei), die Bekleidungsstücke herstellte. Insgesamt hielt die GmbH 67 v.H. der Geschäftsanteile an dieser Firma, die ihre Geschäftstätigkeit im Jahr 1991 wegen Überschuldung und Zahlungsunfähigkeit eingestellt hat.
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