EuGH - Urteil vom 17.10.2013
Rs. C-181/12
Fundstellen:
Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg
Vorinstanzen:
FG Düsseldorf, vom 02.04.2012

Freier Kapitalverkehr - Art. 56 EG bis 58 EG - Erbschaftsteuern - Erblasser und Erbe mit Wohnsitz in einem Drittland - Nachlassvermögen - In einem Mitgliedstaat belegenes Grundstück - Anspruch auf Inanspruchnahme eines Freibetrags auf die Steuerbemessungsgrundlage - Unterschiedliche Behandlung von Gebietsansässigen und Gebietsfremden

EuGH, Urteil vom 17.10.2013 - Aktenzeichen Rs. C-181/12

DRsp Nr. 2013/22310

Freier Kapitalverkehr - Art. 56 EG bis 58 EG - Erbschaftsteuern - Erblasser und Erbe mit Wohnsitz in einem Drittland - Nachlassvermögen - In einem Mitgliedstaat belegenes Grundstück - Anspruch auf Inanspruchnahme eines Freibetrags auf die Steuerbemessungsgrundlage - Unterschiedliche Behandlung von Gebietsansässigen und Gebietsfremden

Die Art. 56 EG und 58 EG sind dahin auszulegen, dass sie einer Regelung eines Mitgliedstaats über die Berechnung von Erbschaftsteuern entgegenstehen, die für den Fall des Erwerbs eines im Gebiet dieses Staates belegenen Grundstücks durch Erbanfall vorsieht, dass der Freibetrag auf die Steuerbemessungsgrundlage dann, wenn der Erblasser und der Erwerber - wie unter den Umständen des Ausgangsverfahrens - zum Zeitpunkt des Erbfalls ihren Wohnsitz in einem Drittland wie der Schweizerischen Eidgenossenschaft hatten, niedriger ist als der Freibetrag, der zur Anwendung gekommen wäre, wenn zumindest eine dieser beiden Personen zu diesem Zeitpunkt ihren Wohnsitz in dem genannten Mitgliedstaat gehabt hätte.

Tenor: