BAG - Urteil vom 18.12.2008
8 AZR 694/07
Normen:
Gesetz über die Errichtung des Universitätsklinikums Gießen und Marburg (UKG) § 3; UniKlinG Hessen § 22 Abs. 7; BGB § 613a; UmwG § 168; GG Art. 1 Abs. 1; GG Art. 2 Abs. 1; GG Art. 3; GG Art. 12 Abs. 1 S. 1; GG Art. 31; GG Art. 70; GG Art. 75; Richtlinie RL 2001/23/EG Art. 1 Abs. 1;
Vorinstanzen:
LAG Frankfurt/Main, vom 06.06.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Sa 1409/06
ArbG Marburg, vom 28.07.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 184/06

Gesetzliche Überleitung von Arbeitsverhältnissen von einer öffentlich-rechtlichen Gebietskörperschaft auf eine neue rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts; Fehlendes Widerspruchsrecht des Arbeitnehmers

BAG, Urteil vom 18.12.2008 - Aktenzeichen 8 AZR 694/07

DRsp Nr. 2009/16629

Gesetzliche Überleitung von Arbeitsverhältnissen von einer öffentlich-rechtlichen Gebietskörperschaft auf eine neue rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts; Fehlendes Widerspruchsrecht des Arbeitnehmers

Wird ein Arbeitsverhältnis von einem Bundesland auf eine Anstalt des öffentlichen Rechts übergeleitet, verstößt es weder gegen europäisches Recht noch gegen deutsches Verfassungsrecht oder einfaches Recht, wenn die Überleitungsbestimmungen kein Widerspruchsrecht des Arbeitnehmers, wie es etwa § 613a BGB enthält, vorsehen.

Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 6. Juni 2007 - 2 Sa 1409/06 - wird zurückgewiesen.

Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.

Von Rechts wegen!

Normenkette:

Gesetz über die Errichtung des Universitätsklinikums Gießen und Marburg (UKG) § 3; UniKlinG Hessen § 22 Abs. 7; BGB § 613a; UmwG § 168; GG Art. 1 Abs. 1; GG Art. 2 Abs. 1; GG Art. 3; GG Art. 12 Abs. 1 S. 1; GG Art. 31; GG Art. 70; GG Art. 75; Richtlinie RL 2001/23/EG Art. 1 Abs. 1;

Tatbestand:

Die Parteien streiten darüber, ob über den 1. Juli 2005 hinaus ein Arbeitsverhältnis zwischen ihnen besteht.