I. Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) wurden im Streitjahr 1993 als Eheleute zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Der Kläger erzielte als Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Rechtsbeistand Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit. Die Klägerin war bei ihm als Sekretärin angestellt. Der Kläger betrieb seine Kanzlei zunächst in angemieteten Räumen. Seit August 1994 unterhält er eigene Büroräume in dem neu errichteten Y-Center in A.
Die Klägerin war neben Frau R alleinvertretungsberechtigte Geschäftsführerin der Z-Gewerbe- und Wohnbaukomplementär-GmbH (künftig GmbH), welche die Geschäfte der am 6. Mai 1991 neu gegründeten Z-Gewerbe- und Wohnbau GmbH und Co. Bauträger KG (künftig KG) führte.
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