FG Niedersachsen - Urteil vom 03.05.2007
8 K 10055/05
Normen:
EStG § 6 Abs. 3; EStG § 6 Abs. 5 Satz 3; EStG § 16 Abs. 1; EStG § 16 Abs. 3;

Gewinnrealisierung bei Grundstücksübertragung aus BV der Mitunternehmerschaft in BV des Mitunternehmers - Mitunternehmerschaft; Mitunternehmer; Gewinnrealisierung; Grundstücksübertragung

FG Niedersachsen, Urteil vom 03.05.2007 - Aktenzeichen 8 K 10055/05

DRsp Nr. 2009/13343

Gewinnrealisierung bei Grundstücksübertragung aus BV der Mitunternehmerschaft in BV des Mitunternehmers - Mitunternehmerschaft; Mitunternehmer; Gewinnrealisierung; Grundstücksübertragung

1. Nach § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG ist bei der Übertragung von Wirtschaftgütern aus dem Gesamthandsvermögen einer Mitunternehmerschaft in das BV eines Mitunternehmers der Teilwert anzusetzen. 2. Wird lediglich ein Teilbetrieb übertragen, erfolgt die Übertragung zu Buchwerten (§ 16 Abs. 3 Satz 2 EStG i.V.m. § 6 Abs. 3 EStG. 3. Die Eigentumsübertragung eines verpachteten Grundstücksteils einer Mitunternehmerschaft in das BV eines Mitunternehmers führt nur dann nicht zur Gewinnrealisierung, wenn es sich auf Seiten des Übertragenen um die Übertragung eines Teilbetriebes handelt. 4. Zur Definition des Teilbetriebs i. S. des § 16 Abs. 1 EStG.

Normenkette:

EStG § 6 Abs. 3; EStG § 6 Abs. 5 Satz 3; EStG § 16 Abs. 1; EStG § 16 Abs. 3;

Tatbestand:

Zwischen den Beteiligten ist zunächst streitig, ob der Beklagte den Bescheid verfahrensrechtlich noch ändern konnte. In der Sache streiten die Beteiligten darum, ob die Klägerin einen Teilbetrieb an den Beigeladenen übertragen hat.