I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin), eine GmbH & Co. KG, ist aus der früheren X-KG hervorgegangen, die sich mit Wellpappenproduktion befaßte und ihren Sitz in K und Betriebsstätten in K und S hatte. Gesellschafter waren die verstorbene A, die Mutter der Beigeladenen Nrn.1 bis 3, und der Beigeladene H als Komplementäre sowie K als Kommanditistin mit einer Ergebnisbeteiligung von je 1/3.
Durch Vertrag vom 17. August 1973 wurde der dem Betrieb in K dienende Grundbesitz mit Wirkung zum 1. März 1974 veräußert. Der dabei entstandene Buchgewinn von 12,6 Mio DM wurde in eine Rücklage nach § 6b des Einkommensteuergesetzes (EStG) eingestellt.
Mit Wirkung vom 1. Juli 1974 wurde die Beigeladene Nr. 4, die Y-GmbH, als alleinige persönlich haftende Gesellschafterin ohne kapitalmäßige Beteiligung in die Klägerin aufgenommen. An ihr war A nicht beteiligt. A und H erhielten, wie auch die Gesellschafterin K, die Stellung von Kommanditisten mit einem Anteil von je 400.000 DM. Der Sitz der Gesellschaft wurde von K nach S verlegt.
Testen Sie "Veräußerung - Übertragung - Aufgabe von Gewerbebetrieb und Freiberuflerpraxis" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|