I. Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) ist eine GmbH, die mit ... Filialen im Einzelhandel mit ... Erzeugnissen tätig ist. Alleiniger Gesellschafter-Geschäftsführer war seit der Gründung 1984 X. Er erhielt im Streitjahr 1997 für seine Tätigkeit als Geschäftsführer nach Maßgabe der am 15. Dezember 1984 geschlossenen und ab 1989 geänderten Tantiemevereinbarung neben einem Festgehalt von monatlich 20 000 DM eine gewinnabhängige Tantieme vor Ertragsteuern von 20 v.H. für einen Gewinn bis 100 000 DM, von 30 v.H. für einen Gewinn zwischen 100 000 DM und 200 000 DM sowie von 40 v.H. für darüber hinausgehende Gewinne. Die danach zu zahlenden Tantiemen waren ab 1989 auf die Höhe des Festgehaltes begrenzt.
Testen Sie "Veräußerung - Übertragung - Aufgabe von Gewerbebetrieb und Freiberuflerpraxis" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|