LAG München - Urteil vom 22.12.2005
4 Sa 761/05
Normen:
BGB § 612 a § 613 a Abs. 1 Satz 2 ;
Vorinstanzen:
ArbG München, vom 10.05.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 13 Ca 13532/04

Gleichbehandlung bei Lohnerhöhung nach Betriebsübergang und Maßregelungsverbot - sachgemäße Unterscheidung zwischen Stammbelegschaft und übernommenen Beschäftigten

LAG München, Urteil vom 22.12.2005 - Aktenzeichen 4 Sa 761/05

DRsp Nr. 2006/2925

Gleichbehandlung bei Lohnerhöhung nach Betriebsübergang und Maßregelungsverbot - sachgemäße Unterscheidung zwischen Stammbelegschaft und übernommenen Beschäftigten

»Anspruch auf Vergütungserhöhung nach dem arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz nach Ablauf der Karenzfrist des § 613a Abs. 1 Satz 2 BGB - geltend gemachte Sachwidrigkeit einer Gruppenbildung/-differenzierung hinsichtlich der übernommenen Arbeitnehmer, die zu den arbeitsvertraglichen Bedingungen des alten Arbeitgebers vor dem Betriebsübergang weiterarbeiten, und der "Stammbelegschaft" des übernehmenden Arbeitgebers, unter Berücksichtigung des § 612a BGB

Normenkette:

BGB § 612 a § 613 a Abs. 1 Satz 2 ;

Tatbestand:

Die Klagepartei macht Ansprüche auf Weitergabe allgemeiner Gehaltserhöhungen im Unternehmen der Beklagten für das Jahr 2004 und, zuletzt, für das Jahr 2005 geltend.