BFH - Urteil vom 23.11.2011
II R 64/09
Normen:
GrEStG § 1 Abs. 1 Nr. 1; AO § 42;
Vorinstanzen:
FG München, vom 20.02.2008 - Vorinstanzaktenzeichen 4 K 4000/04

Grunderwerbsteuerbarer Erwerb eines Gesellschaftsanteils an Grundstücks-GbR

BFH, Urteil vom 23.11.2011 - Aktenzeichen II R 64/09

DRsp Nr. 2012/130

Grunderwerbsteuerbarer Erwerb eines Gesellschaftsanteils an Grundstücks-GbR

Die Übertragung eines Anteils an einer Grundstücks-GbR, der mit einer besonderen Berechtigung an einer der Gesellschaft gehörenden Wohnungseinheit verbunden sein soll, unterliegt der Grunderwerbsteuer nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG i.V.m. § 42 AO jedenfalls dann nicht, wenn die auf Begründung eines Anspruchs auf Übereignung einer bestimmten Wohnungseinheit gerichteten Vereinbarungen mangels notarieller Beurkundung nichtig sind.

Normenkette:

GrEStG § 1 Abs. 1 Nr. 1; AO § 42;

Gründe

I.