H B 165 ErbStR2019
Stand: 16.12.2019
zuletzt geändert durch:
-, -
III. Bewertungsgesetz
D. Land- und forstwirtschaftliches Vermögen
Zu § 165 BewG

H B 165 ErbStR2019 Hinweise

H B 165 Hinweise

ErbStR2019 ( Amtliches Erbschaftsteuer-Handbuch 2020 )

Wert des Wirtschaftsteils Beispiel: Land- und forstwirtschaftlicher Betrieb mit folgenden Betriebsverhältnissen:

Wirtschaftswert der landwirtschaftlichen Nutzung 101 370 EUR
Wirtschaftswert der forstwirtschaftlichen Nutzung 15 344 EUR
Wert des Wirtschaftsteils = Summe der Wirtschaftswerte 116 714 EUR
Mindestwert
der landwirtschaftlichen Nutzung 365 967 EUR
der forstwirtschaftlichen Nutzung + 9 372 EUR
Wert des Wirtschaftsteils 375 339 EUR

Der Wert des Wirtschaftsteils beträgt 375 339 EUR, da der Wert des Wirtschaftsteils nicht geringer sein darf als der ermittelte Mindestwert.