H B 166 (3) ErbStR2019
Stand: 16.12.2019
zuletzt geändert durch:
-, -
III. Bewertungsgesetz
D. Land- und forstwirtschaftliches Vermögen
Zu § 166 BewG

H B 166 (3) ErbStR2019 Hinweise

H B 166 (3) Hinweise

ErbStR2019 ( Amtliches Erbschaftsteuer-Handbuch 2020 )

Ermittlung des Liquidationswerts für einzelne Wirtschaftsgüter Beispiel: Ein im Wege der Schenkung am 1. 7. 2018 übertragener Betrieb der Land- und Forstwirtschaft in Schleswig-Holstein wird zum 1. 7. 2021 verkleinert, da die Ehefrau nicht mehr im Betrieb mitarbeiten kann. Hierzu werden 10 Hektar Ackerland und der gesamte Milchviehbestand verkauft. 30 Hektar Grünland werden für 10 Jahre verpachtet. Der Bodenrichtwert für Ackerland beträgt am Bewertungsstichtag 1. 7. 2018 1,20 EUR/m². Die Veräußerung des Milchviehbestandes am 1. 7. 2021 hat einen Erlös von 50 000 EUR erbracht. Der Buchwert des Milchviehbestandes beträgt 8 000 EUR, der Buchwert aller übrigen Wirtschaftsgüter (ohne Grund und Boden) beträgt 127 500 EUR. Die Veräußerungskosten belaufen sich auf 2 500 EUR. Verbindlichkeiten sind mit den veräußerten Wirtschaftsgütern nicht verbunden. Der Betrieb war bisher im Mindestwertverfahren wie folgt bewertet:

Grund und Boden 100 ha × 338 × 18,6 = 628 680 EUR
Besatzkapital 100 ha × 78 × 18,6 = + 145 080 EUR
Verbindlichkeiten ./. 53 760 EUR
Wert des Wirtschaftsteils 720 000 EUR