H B 168 ErbStR2019
Stand: 16.12.2019
zuletzt geändert durch:
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III. Bewertungsgesetz
D. Land- und forstwirtschaftliches Vermögen
Zu § 168 BewG

H B 168 ErbStR2019 Hinweise

H B 168 Hinweise

ErbStR2019 ( Amtliches Erbschaftsteuer-Handbuch 2020 )

Personengesellschaften/Gemeinschaften (Aufteilung des festzustellenden Grundbesitzwerts) Beispiel Übergang eines Anteils im Erbfall: V und X gründen eine Gesellschaft, die land- und forstwirtschaftlich tätig wird. V stellt 10 ha Fläche und die Wirtschaftsgebäude, X die Maschinen. Die V+X GbR erwirbt noch 10 ha Fläche dazu und pachtet zusätzlich 10 ha Fläche an. Beide sind zu je 1/2 am Gesamthandsvermögen beteiligt. Es tritt der Besteuerungsfall ein. Die Flächen des V haben einen Buchwert von 280 000 EUR, das Wirtschaftsgebäude einen Buchwert von 20 000 EUR. Die Wirtschaftsgüter des X haben einen Buchwert von 180 000 EUR. Die Flächen der Gesellschaft haben einen Buchwert von 300 000 EUR. Die Verbindlichkeiten für den Kauf der Fläche betragen am Bewertungsstichtag noch 24 000 EUR und für die Anschaffung der Maschinen durch X noch 10 000 EUR. Die wirtschaftliche Einheit Betrieb der Land- und Forstwirtschaft ist im Ganzen zu bewerten. Der für den Besteuerungsfall notwendige Anteil an der Gesellschaft ist nach § 168 Absatz 3 BewG durch Aufteilung zu ermitteln. 1.Ermittlung des Grundbesitzwerts

Bodenwert 20 ha × 250 EUR × 18,6 93 000 EUR
Besatzkapital 30 ha × 150 EUR × 18,6 + 83 700 EUR
Verbindlichkeiten ./. 34 000 EUR
Wert des Wirtschaftsteils 142 700 EUR

2.Aufteilung des Grundbesitzwerts
Gesamt V X