H E 10.10 ErbStR2019
Stand: 16.12.2019
zuletzt geändert durch:
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II. Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz
Zu § 10 ErbStG

H E 10.10 ErbStR2019 Hinweise

H E 10.10 Hinweise

ErbStR2019 ( Amtliches Erbschaftsteuer-Handbuch 2020 )

Abzug eines Nutzungsrechts Beispiel: A vererbt B ein Grundstück, das mit einer Duldungsauflage belastet ist (lebenslanges Wohnrecht zugunsten der Schwester des A), deren Steuerwert (Kapitalwert) 96 000 EUR beträgt. Für das Grundstück ist ein Grundbesitzwert von 500 000 EUR festgestellt worden, der dem nachgewiesenen, unter Berücksichtigung der Duldungsauflage ermittelten Verkehrswert entspricht. Steuerlich ist die Bereicherung des B ohne zusätzlichen Abzug des Kapitalwerts des Wohnrechts vom Grundbesitzwert des Grundstücks mit 500 000 EUR zu erfassen. Kürzung des Schuldenabzugs bei steuerbefreitem Vermögen > H E 13.4, H E 13 a.11, H E 13 d > BFH vom 22. 7. 2015 II R 21/13, BStBl 2016 II S. 228 sowie vom 22. 7. 2015 II R 12/14, BStBl 2016 II S. 230 Wirtschaftlicher Zusammenhang von Schulden und Lasten mit Vermögensgegenständen