Auswirkungen Verstoß gegen Behaltensregelung auf Vorwegabschlag Beispiel: Auf B als Alleinerben sind 50 % der Anteile an einer GmbH (Wert der erworbenen Anteile = 4 000 000 EUR) übergegangen; davon begünstigtes Vermögen = 3 800 000 EUR. Ein Antrag nach § 13 a Absatz 10 ErbStG wurde nicht gestellt. Der Betrieb hat nicht mehr als 5 Beschäftigte. Der Vorwegabschlag beträgt 10 %.
Anteile an der GmbH (begünstigt) 3 800 000 EUR Vorwegabschlag (10 %) ./. 380 000 EUR Verbleiben 3 420 000 EUR Verschonungsabschlag (85 %) ./. 2 907 000 EUR Verbleiben 513 000 EUR Abzugsbetrag ./. 0 EUR Steuerpflichtiges begünstigtes Vermögen 513 000 EUR Nicht begünstigtes Vermögen 200 000 EUR Steuerpflichtiges Vermögen 713 000 EUR Abzugsbetrag 150 000 EUR Verbleibender Wert (15 %) 513 000 EUR Abzugsbetrag ./. 150 000 EUR Unterschiedsbetrag 363 000 EUR davon 50 % ./. 181 500 EUR Verbleibender Abzugsbetrag 0 EUR
Anteile an der GmbH (begünstigt) | 2 280 000 EUR | |
Vorwegabschlag (10 %) | ./. | 228 000 EUR |
Verbleiben | 2 052 000 EUR | |
Verschonungsabschlag (85 %) | ./. | 1 744 200 EUR |
Verbleiben | 307 800 EUR | |
Abzugsbetrag | ./. | 71 100 EUR |
Abzugsbetrag |
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