H E 13 a.3 ErbStR2019
Stand: 16.12.2019
zuletzt geändert durch:
-, -
II. Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz
Zu § 13 a ErbStG

H E 13 a.3 ErbStR2019 Hinweise

H E 13 a.3 Hinweise

ErbStR2019 ( Amtliches Erbschaftsteuer-Handbuch 2020 )

Auswirkung des Abzugsbetrags Begünstigtes Vermögen von bis zu 1 000 000 EUR wird im Fall der Regelverschonung durch den Verschonungsabschlag von 85 % und den Abzugsbetrag vollständig befreit. Der Abzugsbetrag verringert sich gleitend bei einem Wert des begünstigten Vermögens zwischen 1 000 001 EUR und 2 999 999 EUR. Beispiel: Erblasser E hinterlässt seinem Sohn S einen Gewerbebetrieb mit einem gemeinen Wert von 2 200 000 EUR. Das begünstigte Vermögen hat einen Wert von 2 000 000 EUR. Für den Abzugsbetrag ergibt sich folgende Berechnung:

begünstigtes Betriebsvermögen 2 000 000 EUR
Verschonungsabschlag (85 %) ./. 1 700 000 EUR
Verbleibender Wert 300 000 EUR
Abzugsbetrag ./. 75 000 EUR
Steuerpflichtiges begünstigtes Betriebsvermögen 225 000 EUR
Abzugsbetrag 150 000 EUR
Verbleibender Wert (15 %) 300 000 EUR
Abzugsbetrag ./. 150 000 EUR
Unterschiedsbetrag 150 000 EUR