Umstrukturierung bei nachgeordneten Gesellschaften Beispiel: Ausgangssachverhalt wie in Beispiel zu H 13 a.8 (2). Sechs Monate nach der Übertragung bringt die A-GmbH ihre Anteile an der B-GmbH und die Beteiligung an der C-OHG in eine neu geschaffene Holding (H-GmbH) ein. Mitgesellschafter T bringt seine 40%-Beteiligung an der D-KG ein. Nach der Einbringung ist die A-GmbH an der H-GmbH entsprechend dem Verhältnis der eingebrachten Vermögenswerte zu 20 % beteiligt. Die jährliche Lohnsumme beträgt:
Einzelunternehmen 0 EUR A-GmbH 0 EUR B-GmbH 200 000 EUR C-OHG 300 000 EUR D-KG 1 000 000 EUR H-GmbH 0 EUR
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