Wertpapiere und vergleichbare Forderungen Beispiele:
Wertpapiere oder vergleichbare Forderung i. S. d. § 13 b Absatz 4 Nummer 4 ErbStG Weder Wertpapiere noch vergleichbare Forderungen, jedoch Finanzmittel i. S. d. § 13 b Absatz 4 Nummer 5 ErbStG Pfandbriefe Schuldbuchforderungen Geldmarktfonds Festgeldfonds Geld Sichteinlagen Sparanlagen Festgeldkonten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Forderungen an verbundene Unternehmen Ansprüche aus Rückdeckungsversicherungen
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