H E 19 a.3 ErbStR2019
Stand: 16.12.2019
zuletzt geändert durch:
-, -
II. Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz
Zu § 19 a ErbStG

H E 19 a.3 ErbStR2019 Hinweise

H E 19 a.3 Hinweise

ErbStR2019 ( Amtliches Erbschaftsteuer-Handbuch 2020 )

Verringerung des Entlastungsbetrags bei Verstoß gegen Behaltensregelungen Beispiel: Unternehmer U hat seinen Großneffen G (Steuerklasse III) zum Alleinerben eingesetzt. Zum Nachlass gehört ein Gewerbebetrieb (Steuerwert 1 200 000 EUR) und ein Anteil von 30 % an der A-GmbH (Steuerwert 400 000 EUR). Das begünstigte Vermögen des Gewerbebetriebs beträgt 1 200 000 EUR und des GmbH-Anteils 400 000 EUR. Ein Antrag nach § 13 a Absatz 10 ErbStG wurde nicht gestellt. Zum Nachlass gehört Kapitalvermögen mit einem Wert von 750 000 EUR. Für G ergibt sich folgende Steuerberechnung:

Betriebsvermögen (begünstigt) 1 200 000 EUR
GmbH-Anteil (begünstigt) + 400 000 EUR
begünstigtes Vermögen 1 600 000 EUR 1 600 000 EUR
Verschonungsabschlag (85 %) ./. 1 360 000 EUR
Verbleiben 240 000 EUR
Abzugsbetrag ./. 105 000 EUR
Steuerpflichtiges Unternehmensvermögen 135 000 EUR
Abzugsbetrag 150 000 EUR
Verbleibender Wert (15 %) 240 000 EUR
Abzugsbetrag ./. 150 000 EUR
Unterschiedsbetrag 90 000 EUR
davon 50 % ./. 45 000 EUR
Verbleibender Abzugsbetrag 105 000 EUR
Kapitalvermögen + 750 000 EUR
Gesamter Vermögensanfall 885 000 EUR
Erbfallkostenpauschale ./. 10 300 EUR
Persönlicher Freibetrag ./. 20 000 EUR
Steuerpflichtiger Erwerb 854 700 EUR
Anteil des tarifbegünstigten Vermögens: 135 000 EUR : 885 000 EUR = 15,26 %
Steuer nach Stkl. III (30 %) 256 410 EUR