Berechnung der auf begünstigtes Vermögen entfallenden Steuer Beispiel: Unternehmerin U hat ihre Tochter T zur Alleinerbin eingesetzt. Zum Nachlass gehören sämtliche Anteile an einer GmbH mit einem Steuerwert von 1 400 000 EUR. Das begünstigte Vermögen hat einen gemeinen Wert von 1 300 000 EUR. Ein Antrag auf Optionsverschonung nach § 13 a Absatz 10 ErbStG wurde nicht gestellt. Zum Nachlass gehört Kapitalvermögen im Wert von 750 000 EUR. Ein im Zusammenhang mit der Anschaffung der GmbH-Anteile aufgenommener Kredit valutiert noch in Höhe von 200 000 EUR.
Für T ergibt sich folgende Steuerberechnung: GmbH-Anteile nicht begünstigtes Vermögen 100 000 EUR begünstigtes Vermögen 1 300 000 EUR Verschonungsabschlag (85 %) ./. 1 105 000 EUR Verbleiben 195 000 EUR Abzugsbetrag ./. 127 500 EUR steuerpflichtiges begünstigtes Unternehmensvermögen 67 500 EUR + 67 500 EUR Abzugsbetrag 150 000 EUR Verbleibender Wert (15 %) 195 000 EUR Abzugsbetrag ./. 150 000 EUR Unterschiedsbetrag 45 000 EUR Davon 50 % ./. 22 500 EUR Verbleibender Abzugsbetrag 127 500 EUR Kapitalvermögen + 750 000 EUR Gesamter Vermögensanfall 917 500 EUR Schuld aus der GmbH-Beteiligung 200 000 EUR Kürzung nach § 10 Absatz 6 ErbStG Abziehbare Schuld
Testen Sie "Veräußerung - Übertragung - Aufgabe von Gewerbebetrieb und Freiberuflerpraxis" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|