H E 3.1 (4) ErbStR2019
Stand: 16.12.2019
zuletzt geändert durch:
-, -
II. Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz
Zu § 3 ErbStG

H E 3.1 (4) ErbStR2019 Hinweise

H E 3.1 (4) Hinweise

ErbStR2019 ( Amtliches Erbschaftsteuer-Handbuch 2020 )

Vorausvermächtnis oder Auflage im Fall einer unechten Teilungsanordnung Beispiel: Der Erblasser E setzt seine Kinder A und B zu gleichen Teilen als Erben ein. Der Nachlass besteht aus einem Grundstück mit einem Grundbesitzwert von 800 000 EUR und aus Geldvermögen im Wert von 400 000 EUR. E bestimmt, dass A das Grundstück ohne Wertausgleichszahlung an B und B das Geldvermögen erhalten soll. Es liegt ein Vorausvermächtnis hinsichtlich des Anteils am Grundstück, für den keine Wertausgleichszahlung zu leisten ist, vor. Das Vorausvermächtnis ist steuerlich wie folgt zu bewerten: Wert des Vorausvermächtnisses

(Grundstücksanteil) 1/2 von 800 000 EUR 400 000 EUR
Für A und B ergeben sich folgende Erwerbe:
Wert des Nachlasses 1 200 000 EUR
abzüglich Wert des Vorausvermächtnisses A ./. 400 000 EUR
800 000 EUR
A B
Erbanteil je 1/2 400 000 EUR 400 000 EUR