H E 3.3 ErbStR2019
Stand: 16.12.2019
zuletzt geändert durch:
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II. Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz
Zu § 3 ErbStG

H E 3.3 ErbStR2019 Hinweise

H E 3.3 Hinweise

ErbStR2019 ( Amtliches Erbschaftsteuer-Handbuch 2020 )

Überhöhte Zugewinnausgleichsforderung bei güterrechtlichem Zugewinnausgleich > R E 5.2 Objektive und subjektive Voraussetzungen einer Schenkung auf den Todesfall > BFH vom 5. 12. 1990 II R 109/86, BStBl 1991 II S. 181 Wert des Erwerbs Beispiel: A erwirbt mit dem Tod des Erblassers E durch Schenkung auf den Todesfall ein zum Nachlass des E gehörendes Grundstück mit einem Grundbesitzwert von 900 000 EUR gegen Übernahme der auf dem Grundstück lastenden, mit 300 000 EUR valutierenden Hypothekenschulden. Wert des Erwerbs des A durch Schenkung auf den Todesfall:

Grundbesitzwert des Grundstücks 900 000 EUR
abzüglich Verbindlichkeiten ./. 300 000 EUR
Bereicherung 600 000 EUR