Die Klägerin verlangt von dem Beklagten, einem öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für Grundstücks- und Gebäudebewertungen, aufgrund eigenen und aufgrund abgetretenen Rechts Schadensersatz in Höhe von 500.000 DM wegen fehlerhafter Begutachtung eines Grundstücks.
Die Klägerin erwarb durch Vertrag vom 7. November 1983 von dem Zeugen P. dessen Beteiligung an der Michael E.P. Versicherungsmakler KG sowie 99% der Kommanditbeteiligung der Ehefrau des Zeugen an der KG. Gleichzeitig trat die Klägerin als Komplementärin in diese Gesellschaft ein. Als Kaufpreis übernahm sie die negativen Kapitalkonten der bisherigen Gesellschafter. Die Eheleute P. stellten darüber hinaus die Klägerin von Verbindlichkeiten der KG frei, die den Betrag von 6 Mio. DM überstiegen. Die Freistellungsverpflichtung sollte sich auf etwa 4,19 Mio. DM belaufen.
Der Zeuge P. war zugleich Eigentümer eines etwa 11.000 qm großen Grundstückes, auf dem sich ein herrschaftliches Anwesen befand und wovon 7.984 qm Park- und Waldfläche waren.
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