I. Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) wurden als Eheleute im Streitjahr 2001 zusammen zur Einkommensteuer veranlagt.
Der Kläger, die Klägerin und die Mutter des Klägers waren an der X-GmbH zu 41 %, zu 35 % und zu 24 % beteiligt. Am 13. Dezember 2001 errichteten sie die Y-GmbH --die am 11. Januar 2002 in das Handelsregister eingetragen wurde-- und übernahmen entsprechend ihrer Beteiligung an der X-GmbH Stammeinlagen in Höhe von 41 %, 35 % und 24 % des Stammkapitals der Y-GmbH. Am gleichen Tag veräußerten sie mit Wirkung zum 28. Dezember 2001 ihre Anteile an der X-GmbH zu einem Kaufpreis von insgesamt 50 000 DM an die Y-GmbH; der Kaufpreis stand ihnen im Verhältnis ihrer Beteiligung an der X-GmbH zu.
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