LAG Frankfurt/Main - Beschluss vom 15.12.2006
16 Ta 566/06
Normen:
ZPO § 61 § 148 § 325 ; KSchG § 1 Abs. 1 ; BGB § 613a ;
Vorinstanzen:
ArbG Gießen, vom 18.10.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 6 Ca 127/06

Keine Aussetzung des Kündigungsrechtsstreits bei Feststellungsklage gegen Dritten zum Übergang des Arbeitsverhältnisses

LAG Frankfurt/Main, Beschluss vom 15.12.2006 - Aktenzeichen 16 Ta 566/06

DRsp Nr. 2007/5815

Keine Aussetzung des Kündigungsrechtsstreits bei Feststellungsklage gegen Dritten zum Übergang des Arbeitsverhältnisses

»Zur Frage, ob ein Kündigungsrechtsstreit ausgesetzt werden kann, wenn der Kläger in einem anderen Verfahren einen Dritten auf Feststellung des Bestandes eines Arbeitsverhältnisses mit der Begründung in Anspruch nimmt, das Arbeitsverhältnis sei vor Kündigung auf diesen Dritten übergegangen.«

Normenkette:

ZPO § 61 § 148 § 325 ; KSchG § 1 Abs. 1 ; BGB § 613a ;

Gründe:

I

Der Kläger wendet sich im Beschwerdewege gegen einen AussetEURzungsbeschluss des Arbeitsgerichts.

Der Kläger, schwerbehindert mit einem Grad von 80, war seit 12. August 1991 bei der Xxxxxx Anbausysteme GmbH & Co KG (künftig: Schuldnerin) als Bauleiter beschäftigt. Am 01. Dezember 2005 wurde mit Beschluss des zuständigen Amtsgerichts über deren Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet und der Beklagte zum Insolvenzverwalter bestellt. Nachdem der Beklagte den Kläger am 01. Dezember 2005 von der Erbringung von Arbeitsleistungen freigestellt hatte, kündigte er das Arbeitsverhältnis zum Kläger, nach Zustimmung des Integrationsamtes mit Bescheid vom 14. März 2006, mit Schrieben vom 06. April 2006, dem Kläger am 07. April 2006 zugegangen, betriebsbedingt zum 31. Juli 2006, hilfsweise zum nächstmöglichen Termin.