Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 2. Januar 2014
Die Einkommensteuer 2004 wird unter Abänderung des Einkommensteuerbescheids für 2004 vom 6. Juli 2005 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 20. Dezember 2010 auf den Betrag festgesetzt, der sich ergibt, wenn die vom Kläger im Streitjahr vereinnahmten Leibrentenzahlungen in Höhe von 402.980 € in Höhe des Tilgungsanteils zur Hälfte steuerfrei bleiben. Die Berechnung der Steuer wird dem Beklagten übertragen.
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