BFH - Urteil vom 07.07.1992
VIII R 2/87
Normen:
EStG § 4 Abs. 1, §§ 5, 15 Abs. 1 Nr. 2 ;
Fundstellen:
BB 1992, 1821
BFHE 168, 322
BStBl II 1993, 328
GmbHR 1992, 822
Vorinstanzen:
FG Düsseldorf,

Notwendiges Sonderbetriebsvermögen eines KG-Gesellschafters

BFH, Urteil vom 07.07.1992 - Aktenzeichen VIII R 2/87

DRsp Nr. 1996/11530

Notwendiges Sonderbetriebsvermögen eines KG-Gesellschafters

»Der Geschäftsanteil des Gesellschafters einer GmbH kann notwendiges Sonderbetriebsvermögen II dieses Gesellschafters bei einer Kommanditgesellschaft auch dann sein, wenn beide Gesellschaften trotz verschiedenen Geschäftsbereichs nach einem einheitlichen wirtschaftlichen Gesamtkonzept geführt werden. Es reicht jedoch nicht aus, wenn die verschiedenen Beziehungen zwischen den beiden Gesellschaften dem Unternehmen der Personengesellschaft nur mittelbar über die wirtschaftlichen Interessen des beide Gesellschaften umfassenden Familien(gesamt-)unternehmens dienen.«

Normenkette:

EStG § 4 Abs. 1, §§ 5, 15 Abs. 1 Nr. 2 ;

Gründe: