BFH - Beschluss vom 07.11.2006
XI B 177/05
Normen:
EStG § 16 § 18 Abs. 3 § 34 ; FGO § 76 § 115 Abs. 2 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2007, 431
Vorinstanzen:
FG Niedersachsen, vom 26.10.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 12 K 67/02

NZB: verbindliche Zusage; Veräußerungsgewinn und Wiederaufnahme der freiberuflichen Tätigkeit

BFH, Beschluss vom 07.11.2006 - Aktenzeichen XI B 177/05

DRsp Nr. 2007/675

NZB: verbindliche Zusage; Veräußerungsgewinn und Wiederaufnahme der freiberuflichen Tätigkeit

1. Eine verbindliche Zusage setzt voraus, dass dem Kl. von dem dafür im Veranlagungsverfahren zuständigen Beamten oder vom Vorsteher des FA eine verbindliche Zusage in Kenntnis des in allen wesentlichen Punkten richtig und vollständig dargestellten und noch zu verwirklichenden Sachverhalts hinter erteilt worden ist.2. Die Rechtsfrage, ob ein begünstigter Veräußerungsgewinn nur dann vorliegt, wenn eine freiberufliche Tätigkeit in dem bisherigen örtlichen Wirkungskreis in jedem Falle und ausnahmslos wenigstens für eine gewisse Zeit eingestellt wird, ist im Grundsatz bereits höchstrichterlich beantwortet. Die Frage, was unter einer "gewissen Zeit" zu verstehen ist hängt im wesentlichen von den Umständen des Einzelfalles ab (Anschluss an BFH-Beschl. v. 27.10.2000 XI B 25/00, BFH/NV 2001, 588 u. v. 1.12.2005 IV B 69/04, BFH/NV 2006, 298).

Normenkette:

EStG § 16 § 18 Abs. 3 § 34 ; FGO § 76 § 115 Abs. 2 ;

Gründe: