I. Die Beteiligten streiten über die steuerrechtliche Behandlung einer Versorgungszusage.
Die Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin) ist eine GmbH, an deren Stammkapital in den Streitjahren 1988 und 1989 H zu 90 v.H. und dessen Ehefrau zu 10 v.H. beteiligt waren. H war zugleich alleinvertretungsberechtigter Geschäftsführer der Klägerin.
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