BFH - Beschluß vom 19.06.2000
I B 110/99
Normen:
FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1 ; KStG § 8 Abs. 3 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2001, 67

Pensionszusage zugunsten eines 74-jährigen Angehörigen

BFH, Beschluß vom 19.06.2000 - Aktenzeichen I B 110/99

DRsp Nr. 2000/9457

Pensionszusage zugunsten eines 74-jährigen Angehörigen

Erteilt eine Kapitalgesellschaft dem 74-jährigen Vater ihres Mehrheitsgesellschafters eine Pensionszusage, liegt eine vGA vor, da in einem solchen Fall die Erdienbarkeit einer Pensionszusage typischerweise zu verneinen ist. Im Übrigen können Rechtsgeschäfte zwischen einer Kapitalgesellschaft und ihrem beherrschenden Gesellschafter bzw. einer diesem nahe stehenden Person steuerlich nur dann berücksichtigt werden, wenn sie im Vorhinein klar und eindeutig vereinbart worden sind.

Normenkette:

FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1 ; KStG § 8 Abs. 3 ;

Gründe:

I. Die Beteiligten streiten über die steuerrechtliche Behandlung einer Versorgungszusage.

Die Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin) ist eine GmbH, an deren Stammkapital in den Streitjahren 1988 und 1989 H zu 90 v.H. und dessen Ehefrau zu 10 v.H. beteiligt waren. H war zugleich alleinvertretungsberechtigter Geschäftsführer der Klägerin.