R 10.1 KStR2004
Stand: 13.04.2022
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Zu § 10

R 10.1 KStR2004 Nichtabziehbare Steuern und Nebenleistungen

R 10.1 Nichtabziehbare Steuern und Nebenleistungen

KStR2004 ( Körperschaftsteuer-Richtlinien 2022 (KStR 2022) und Hinweise 2022 (Amtliches Körperschaftsteuer-Handbuch 2022) )

(1) Zur körperschaftsteuerlichen Behandlung der Umsatzsteuer für Umsätze, die vGA sind, >R 8.6. (2) 1Das Abzugsverbot des § 10 Nr. 2 KStG gilt auch für die auf die dort genannten Steuern entfallenden Nebenleistungen im Sinne des § 3 Abs. 4 AO. 2Gleichwohl gehören von der Körperschaft empfangene Erstattungszinsen i. S. d. § 233 a AO zu den steuerpflichtigen Einnahmen. 3Daher sind Erstattungszinsen zu unterscheiden von an den Steuerpflichtigen zurückgezahlten Nachzahlungszinsen, welche erfolgsneutral zu behandeln sind.