(1) 1Binnenfischerei ist die Ausübung der Fischerei in Binnengewässern auf Grund von Fischereiberechtigungen. 2Zur Binnenfischerei gehören 1. die Fischerei in stehenden Gewässern, 2. die Fischerei in fließenden Gewässern einschließlich der Kanäle. (2) Für die Bewertung ist es unerheblich, ob die Fischereiberechtigung 1. dem Inhaber des Fischereibetriebs als Ausfluss seines Grundeigentums zusteht oder 2. als selbstständiges besonderes Recht ausgeübt wird oder 3. auf einer sonstigen Nutzungsüberlassung, z. B. Verleihung, beruht. (3)
Testen Sie "Veräußerung - Übertragung - Aufgabe von Gewerbebetrieb und Freiberuflerpraxis" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|